Es ist wichtig, dass eine mehrwertsteuerpflichtige Unternehmung in der Schweiz jährlich eine Umsatzsteuerabstimmung vornimmt und diese sauber dokumentiert. Besonders für eine allfällige Mehrwertsteuerrevision durch die eidg. Steuerverwaltung (ESTV).
Umsatzdifferenzen sind der häufigste Grund für Aufrechnungen bei einer Mehrwertsteuerkontrolle. Es ist deshalb notwendig, regelmässig Umsatzabstimmungen durchzuführen.
Wie funktioniert die Umsatzabstimmung?
Die Umsätze der Mehrwertsteuer-Periode werden aus der Buchhaltung ermittelt und mit der Deklaration auf dem Mehrwertsteuer-Formular verglichen. Abweichungen entstehen dabei vor allem bei:
- Betriebsumsatz, der in der Jahresrechnung ausgewiesen wird
- Erträge, die als Aufwandminderung verbucht wurden
- Verkäufe von Betriebsmitteln
- Vorauszahlungen
- Erlösminderungen und Debitorenverluste
- Zahlungseingänge, die nicht im Betriebsumsatz enthalten sind
- Falsche Zuweisungen von Mehrwertsteuercodes in der Buchhaltung
- Abschlussbuchungen mit zeitlichen und sachlichen Abweichungen.
Werden Differenzen zwischen der eingereichten Mehrwertsteuer-Erklärung und dem Umsatz festgestellt, dann ist eine Meldung an die Steuerverwaltung mit dem Korrekturformular einzureichen. Die Frist beträgt 180 Tage nach dem Ende der Steuerperiode. Ohne Meldung geht die Steuerbehörde davon aus, dass die Mehrwertsteuerabrechnung korrekt ist und erklärt sie als definitiv.