Sozialversicherungsbeiträge 2021

Die Sozialversicherungsbeiträge verändern sich wie folgt:

 

Die EO erhöht sich von 0,45% auf 0.5% auf Grund der Annahme der Vaterschaftsinitiative, wonach ab dem 1.1.2021 den Vätern innerhalb von 6 Monaten nach Geburt ein Vaterschaftsurlaub von 2 Wochen zusteht.

 

Entsprechend erhöht sich der AHV/IV-Abzug von 10,55% auf 10,60% (je 5,3% für Arbeitgeber und Arbeitnehmer).

 

Die AHV-Altersrenten werden 2021 marginal angehoben.

 

Beim BVG (Pensionskasse) erhöht sich der maximal versicherte Lohn von CHF 60‘435 auf CHF 60‘945, sofern das Einkommen CHF 86‘040 übersteigt.

 

Der Abzug für die Säule 3a erhöht sich ebenfalls leicht von CHF 6‘826 auf neu CHF 6‘883. Bei den Selbständigerwerbenden auf maximal CHF 34‘416 pro Jahr.

 


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