Wer infolge eines Unfalls, wegen plötzlicher, schwerer Erkrankung urteilsunfähig wird, ist gut beraten, wenn er vorher eine eigene Patientenverfügung verfasst hat.
Wer infolge eines Unfalls, wegen plötzlicher, schwerer Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr für sich selber sorgen kann und urteilsunfähig wird, ist auf die Hilfe Dritter angewiesen. In diesem Fall ist es von Vorteil, wenn man mit einem Vorsorgeauftrag Klarheit geschaffen hat.