Dieser Artikel zeigt in einem PDF der Treuhand Suisse auf was bei der Buchhaltung für die Mehrwertsteuersatzerhöhung auf das Jahr 2024 geachtet werden muss.
Ab dem Jahr 2024 gibt es in der Schweiz neue Mehrwertsteuersätze. Aktuell sind die MWST-Sätze 7.7%, 3.7% oder 2.5%. Neu sind die Sätze ab dem Jahr 2024 entweder 8.1% als Normalsatz, 3.8% als Sondersatz für Beherbergungsleistungen oder 2.6% für den reduzierten MWST-Satz.
Die Sätze für die Saldosteuersatz-Methode ändert sich auch ab dem 1.1.2024.
Es ist wichtig, dass eine mehrwertsteuerpflichtige Unternehmung in der Schweiz jährlich eine Umsatzsteuerabstimmung vornimmt und diese sauber dokumentiert. Besonders für eine allfällige Mehrwertsteuerrevision durch die eidg. Steuerverwaltung (ESTV).
Aufgrund der ausserordentlichen Situation müssen steuerpflichtige Personen bei Erhalt von COVID-19-Beiträgen nun doch keine Vorsteuerkürzungen vornehmen.
Die 2011 eingeführte Erhöhung der MWST-Sätze zwecks IV-Zusatzfinanzierung läuft Ende 2017 aus. Ob die MWST-Sätze in der Schweiz sinken werden, ist jedoch offen, da die heute geltenden MWST-Sätze beibehalten werden sollen, um die Finanzierungslücke bei der AHV zu decken. Dafür ist aber eine Volksabstimmung notwendig. Es lohnt sich daher, für eine eventuelle Steuersatz-Änderung vorbereitet zu sein.