Dieser Artikel zeigt in einem PDF der Treuhand Suisse auf was bei der Buchhaltung für die Mehrwertsteuersatzerhöhung auf das Jahr 2024 geachtet werden muss.
Ab dem Jahr 2024 gibt es in der Schweiz neue Mehrwertsteuersätze. Aktuell sind die MWST-Sätze 7.7%, 3.7% oder 2.5%. Neu sind die Sätze ab dem Jahr 2024 entweder 8.1% als Normalsatz, 3.8% als Sondersatz für Beherbergungsleistungen oder 2.6% für den reduzierten MWST-Satz.
Die Sätze für die Saldosteuersatz-Methode ändert sich auch ab dem 1.1.2024.
Es ist wichtig, dass eine mehrwertsteuerpflichtige Unternehmung in der Schweiz jährlich eine Umsatzsteuerabstimmung vornimmt und diese sauber dokumentiert. Besonders für eine allfällige Mehrwertsteuerrevision durch die eidg. Steuerverwaltung (ESTV).
Vor etwa einem Jahr war es noch nicht genau bekannt, wann die guten alten MWST-Formulare im 2020 verschwinden würden, so zeigt sich nun immer mehr, dass wohl fürs 3te Quartal 2020 die letzten offiziellen Formulare versendet werden.
Seit September 2015 kann die MWST-Abrechnung online erfolgen. Auch wenn diese Möglichkeit bis 2018 nur knapp 40% der MWST-Pflichtigen wahrgenommen haben, hat die Eidgenössische Steuerverwaltung entschieden, dass ab dem 1.1.2020 keine physischen Abrechnungsformulare mehr versendet werden sollen und die Abrechnung stattdessen von allen MWST-Pflichtigen online über ESTV SuisseTax erfolgen soll.
Vorsicht bei Schweizer Unternehmen, welche ihren Grenzgängern Firmenfahrzeuge zur Verfügung stellen, die diese PWs wiederum auch für Privatfahrten nutzen dürfen!