Covid-19 Kredit in der Corona Krise

Der Bundesrat hat mittels Notrecht eine Verordnung für die Kreditvergabe  erlassen, um den selbständig Erwerbenden und den Kapitalgesellschaften mit Überbrückungskrediten während der Corona Krise zu helfen und diese mit zusätzlicher Liquidität zu versorgen. Der Bund verbürgt die Kredite bis CHF 500'000.-. Diese Kredite müssen aber innert 5 Jahre, in Härtefällen in 7 Jahren an die Bank zurückbezahlt werden.

 

Gesellschaften können unbürokratisch bei der Hausbank des Betriebes einen Corona-Kredit bis 10% des Jahresumsatzes bis maximal 20 Millionen Franken beantragen. 

 

Bis zu 500'000 Franken werden Kredite unbürokratisch innert kurzer Frist ausbezahlt und zu 100% vom Bund abgesichert. Der Zinssatz ist auf null Prozent festgelegt. Der Kreditantrag wird ab Donnerstag nach Inkrafttreten der Verordnung auf der Webseite "covid19.easygov.swiss" verfügbar sein.

 

Genauere Informationen können Sie auf folgender Seite des Bundes entnehmen:

 

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78572.html

 

Den genauen Wortlaut der Verordnung des Bundes finden Sie nachfolgend im PDF:

Download
Covid-19 Verordnung für Kredite zur Überbrückung der Liquidität
Verordnung zur Gewährung von Krediten.pd
Adobe Acrobat Dokument 1.5 MB

Antrag für einen Covid-Kredit stellen

Die Homepage für das konkrete Beantragen eines Covid-Kredites finden Sie hier:

 

https://covid19.easygov.swiss/