Corona - Selbständig und kein Einkommen mehr was nun? (aktualisiert am 14.4.2020)

Gehören Sie zu den selbständig Erwerbenden, welche in der Rechtsform der Einzelfirma gearbeitet haben und nun wegen dem Corona Virus nicht mehr arbeiten dürfen, weil der Bundesrat Ihnen das Geschäft geschlossen hat?

Am Freitag dem 20.3.2020 hat der Bundesrat bereits konkrete Hilfe für selbständig Erwerbende in Aussicht gestellt, welche seit dem 17.3.2020 zum Beispiel ihr Geschäft schliessen mussten oder einfach sonst aufgrund der Krise grosse Umsatzeinbrüche haben.
Selbständige können nun bei der AHV-Kasse, bei welcher sie angeschlossen sind, einen Erwerbsersatz (EO) beantragen.

 

Dieses konkrete Verfahren für den Antrag, läuft über die AHV-Kasse, bei welcher der selbständig Erwerbende angeschlossen ist. Jeder Selbständigerwerbende muss diese Entschädigung von sich aus bei der Ausgleichskasse beantragen, die Kasse kommt also nicht automatisch auf den Selbständigen zu. 

 

Genauere Infos finden Sie unten im PDF "Erwerbsersatz für Selbständige".

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Erwerbsersatz für Selbständige (bei der AHV)
6.03 AHV Merkblat Corona Erwerbsersatzen
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unter folgendem Link finden Sie genauere Infos durch das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

 

https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/neues_coronavirus.html

Bei Fragen machen Sie uns eine Mail an info@trevista.ch und geben Sie uns Ihre Telefonnummer an, dann rufen wir Sie so schnell wie möglich an.

Antrag für den Corona Erwerbsersatz

Mittels dem nachfolgend angefügten PDF können Sie als Selbständigerwerbender (Einzelfirma) Ihren Corona Erwerbsersatz beantragen. Drucken Sie einfach das nachfolgende PDF aus. Tragen Sie alle Informationen ein, welche Sie betreffen und senden Sie das Formular je nach Kanton per Mail oder per Post  an die zuständige AHV-Kasse.

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AHV EO Anmeldung für Selbständige.pdf
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Videos zum Thema Corona Virus und Massnahmen des Bundesrats zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen:

Da momentan nur Selbständige vom Corona Erwerbsersatz profitieren, welchen der Laden geschlossen wurde, prüft der Bundesrat noch weitergehende Massnahmen für andere Selbständigerwerbende, welche indirekt auch von der Corona Krise betroffen sind, auch wenn ihnen behördlich nicht der Laden geschlossen wurde. 

 

Gemäss der Medienmitteilung vom 8.4.2020 prüft der Bundesrat in naher Zukunft weitergehende Massnahmen für Selbständige, welche nach der Aktuellen Rechtslage noch keinen Anspruch auf Entschädigung erhalten. 


Haben Sie als Selbständiger noch Fragen zum Thema des Corona-Erwerbsersatz, dann melden Sie sich einfach bei uns per Mail:


 

Wenn Sie Selbständiger auch angestellte Mitarbeiter haben und nicht wissen, wie Sie denen den Lohn weiterzahlen können, dürfen Sie als Selbständiger für Ihre Mitarbeiter Kurzarbeit beantragen. Genaueres dazu finden Sie in folgendem Blogbeitrag von uns:

 

"Kurzarbeit beantragen für Arbeitgeber"