Gesperrte Bankkonten im Todesfall

Wenn der Ehepartner oder der eingetragene Partner stirbt, ist dies oft eine sehr emotionale und schwierige Zeit. Als ob dies nicht schon genug wäre, gibt es leider oft nach dem Tod des Partners Probleme bei den Banken, weil diese das Bankkonto der verstorbenen Person sperren.

 

Wenn der eingetragene Partner oder der Ehepartner stirbt, ist dies eine sehr herausfordernde Zeit – die eigene Trauer, viele Emotionen, die Beerdigung vorbereiten, alles rechtliche regeln etc. Nach einem Todesfall gibt somit viel zu regeln und zusätzlich kommen auch Kosten auf einem zu, an welche man vielleicht gar nicht so gedacht hat; wie z.B. die Kosten für die Beerdigung, das Leidmahl, Todesanzeige etc. In der Schweiz kostet ein Todesfall schnell CHF 10‘000 bis 15‘000.-.

 

 

 

Jetzt gibt es in dieser herausfordernden Zeit manchmal das Problem, dass das gemeinsame Geld auf einem Bankkonto liegt, welches nur auf den verstorbenen Partner lautet.

 

 

 

Viele Banken sperren die Bankkonten der verstorbenen Person, sobald die Bank vom Tod erfährt. Dies kann zu sehr belastenden Situationen führen, wenn man dann als hinterbliebene Person nicht mehr auf dieses Geld zugreifen kann, weil das Bankkonto des Partners gesperrt wird. Auch die Vollmacht, welche man auf das Bankkonto das Partners hat, lassen die Banken im Todesfall oft nicht mehr gelten.

 

 

 

So empfehlen wir unseren Kunden, dass beide Partner mindestens über ein Bankkonto verfügen, welches auf den eigenen Namen lautet, und welches über genügend Mittel verfügt, dass jeder damit auch im Todesfall des Partners die Todesfallkosten und die laufenden Kosten für die danach kommenden 3-4 Monate bezahlen kann.

 

 

 

So ist man dann als Hinterbliebener mit diesem auf sich lautenden Bankkonto doch liquid und zahlungsfähig, auch wenn die Bank das Bankkonto des verstorbenen Partners sperrt.

 

 

 

Auch wenn die meisten Bankvollmachten im klein gedruckten schreiben, dass die Vollmacht für den Lebenspartner auf das Bankkonto über den Tod hinaus Gültigkeit hat, sperren die meisten Banken dennoch das Bankkonto des verstorbenen. Die Vollmacht für den überlebenden Partner hat in dieser Situation dann oft keine Gültigkeit mehr. Diese unangenehme Bankpraxis rührt von einem jüngeren Bundesgerichtsentscheid her.

 

 

 

Fazit:

 

 

 

Wir empfehlen jedem Ehegatten ein auf sich lautendes Bankkonto mit genügend Geld darauf einzurichten, welches einem beim Todesfall des Partners erlaubt die Kosten für die nachfolgenden 2-4 Monate (inkl. Todesfallkosten) bestreiten zu können.