Änderungen bei der Mehrwertsteuern im Jahr 2025

Ab dem 1. Januar 2025 gibt es einige Änderungen zur MWST in der Schweiz. Besonders die Saldosteuersatzmethode ist ab dem 1.1.2025 in verschiedenen Belangen neu ausgestaltet. Details dazu finden Sie im untenstehenden Artikel.

MWST Anpassungen bei den Saldosteuersätzen ab dem 1.1.2025

Änderungen bei der MWST, Schlag auf Schlag. Am 21.8.2024 wurde die MWST-Verordnung an das überarbeitete MWST-Gesetz angepasst. Dies bereits auf den 1.1.2025 und mit einigen Folgen, von denen wir nachfolgend ein paar davon aufgreifen möchten, welche für Sie, unsere geschätzten Kunden, relevant sein dürften.

 

Bislang wurde grundsätzlich von der ESTV nur ein Saldosteuersatz bewilligt und ein zweiter Satz nur, wenn mindestens zwei Tätigkeiten ausgeübt wurden, welche mehr als 10 % am Gesamtumsatz ausgemacht haben. Neu kann ab dem 1.1.2025 für jede Tätigkeit, deren Anteil am Gesamtumsatz mehr als 10 % beträgt, ein Saldosteuersatz durch die eidg. Steuerverwaltung (ESTV) bewilligt werden. Für Sie heisst dies, dass weiterhin bei der Saldosteuer Vorsicht geboten ist, wenn man neu mehrwertsteuerpflichtig wird, oder eine neue zusätzliche Tätigkeit als Unternehmen aufnimmt. Es muss frühzeitig darauf geachtet werden, mit den korrekten Sätzen abzurechnen.  Für jede neue Tätigkeit muss geprüft werden, ob diese voraussichtlich über 10 % des Umsatzes kommen wird und welcher Saldosteuersatz dafür zu verwenden ist. Insbesondere für Unternehmen, welche bislang bereits zwei Saldosteuersätze angewendet, aber auch mit weiteren Tätigkeiten Umsatz erzielt hatten, gilt folgendes zu beachten.  Wenn in den drei vorangegangenen Steuerperioden für eine betreffende Tätigkeit Umsätze von je mehr als 10 % am Gesamtumsatz erzielt wurden und diese nach neuer gesetzlicher Vorschrift einem weiteren separaten Saldosteuersatz unterliegen, dass dieser Steuersatz nun auch für diese Tätigkeit bewilligt werden kann.

 

Wir empfehlen grundsätzlich von Zeit zu Zeit Umsätze/Tätigkeiten und die verwendeten Saldosteuersätze zu überprüfen.

 Da es sich bei den Saldosteuersätzen um eine Selbstdeklaration der Unternehmung handelt (Saldosteuersatz wird nach eigenem Ermessen abgerechnet und von der MWST nicht beurteilt oder bestätigt), besteht immer ein latentes Risiko, dass bei einer Überprüfung der MWST diese einen anderen Saldosteuersatz als angemessener ansieht und es im schlechtesten Fall zu rückwirkenden Aufrechnungen bei der MWST kommen kann.

 

Per 1.1.2025 entfallen die Saldosteuersätze für Mischbranchen, weshalb nun frühzeitig die Umsätze, welche zu den Mischbranchensätzen abgerechnet wurden zu analysieren und per 1.1.2025 auf die entsprechenden Saldosteuersätze der entsprechenden Tätigkeiten zuzuordnen sind. 

 

Und weil es so schön ist, werden die Saldosteuersätze nach der Anpassung per 1.1.2024, welche auf Grund der MWST-Anpassung (von 7.7 % auf 8.1 %) erfolgte, nun per 1.1.25 nochmals für einige Saldosteuersätze angepasst. Diesmal auf Grund der zyklischen Neuberechnungen der entsprechenden Unternehmen, welche in den einzelnen Tätigkeitsbereichen effektiv bei der MWST abrechnen und so die Saldosteuersätze definieren. Wir weisen Sie deshalb darauf hin, zu überprüfen, ob sich der Saldosteuersatz bei Ihnen auf den 1.1.2025 verändert hat. Dieser muss korrekt in der Buchhaltungssoftware ab dem 1.1.2025 hinterlegt sein.

 

Sollte sich bei Ihnen ein Wechsel von der Saldosteuersatzmethode zur effektiven Abrechnungsmethode auftun, müsste dies der ESTV bis spätestens 60 Tage nach Beginn der Steuerperiode, also etwa bis Ende Februar 2025 gemeldet werden. Sollten vor dem Wechsel zur effektiven Abrechnung noch hohe Vorsteuern auf Investitionen angefallen sein, so kann es sich allenfalls lohnen, eine Einlagenentsteuerung geltend zu machen, also die Vorsteuer, welche bislang nicht in Abzug gebracht werden konnte, anteilig nachzufordern.

 

Für die Beantwortung von Fragen zu diesem Mehrwertsteuer Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Nachfolgend finden Sie zu diesem Thema noch weitere Informationen, welche der Berufsverband Treuhand Suisse auf den 1.1.2025 zusammengetragen hat. 

 

Nachfolgendes PDF:

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Übersicht der Treuhand Suisse zur MWST-Satzerhöhung
Änderungen Mehrwertsteuer 2025 Info TS.
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Weiterführende Informationen finden Sie in den angefügten PDF's, welche die eidg. Steuerverwaltung (ESTV) publiziert hat.

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Verordnung über die Saldosteuersätze ab dem 1.1.2025
Publiziert von der eidg. Steuerverwaltung
Verordnung Saldosteuersätze ab 2025.pdf
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Neues Bundesgesetz über die Mehrwertsteuern ab dem 1.1.2025
21019-mwstg-mit-aenderungen-de (1).pdf
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Mit nachfolgendem Link gelangen Sie auf die offizielle Homepage der ESTV zu diesem Thema der Anpassungen der Mehrwertsteuern auf den 1.1.2025. Darin finden Sie noch mehr Informationen.

 

Link auf die Homepage der ESTV.