Ausschüttungen sind verrechnungssteuerpflichtig

Ausschüttungen von Dividenden aus Aktiengesellschaften und GmbH’s sind verrechnungssteuerpflichtig.

Dividendenausschüttungen bei der AG und der GmbH unterliegen der Ver­rechnungs­steuer. Die Gewinnausschüttung muss an die Eidg. Steuer­ver­waltung mittels eines Formulars gemeldet werden:

§   Für die AG: Formular 103

§   Für die GmbH: Formular 110.

Die Formulare gelten als Rechnungen. Auf dem Formular wird die Bruttoaus­schüttung erfasst und das Unternehmen muss die Empfänger angeben. Die Empfänger erhalten nur 65% der beschlossenen Dividende, weil 35% der Brutto­ausschüttung direkt an die Eidg. Steuerverwaltung bezahlt werden müssen.

Der Aktionär füllt jährlich seine persönliche Steuererklärung aus. Fester Bestand­teil der Deklarationsformulare ist das Wertschriftenverzeichnis. Auf diesem dekla­riert der er den Vermögenswert seiner Anteile und die Bruttodividende als Kapital­ertrag unter der Rubrik «Werte mit Verrechnungssteuer».

Mit einer gewissen Zeitverzögerung erhält der Anteilseigner wieder 100% seiner Ausschüttung vom Steueramt zurück.

 

Neu sind ab diesem Jahr 2023 auch Zwischendividenden möglich. Das neue Aktienrecht erlaubt es, dass mit einem sauberen Zwischenabschluss auch Zwischendividenden unter dem Jahr ausgeschüttet werden.