Die Sozialversicherungsbeiträge verändern sich nicht vom Jahr 2021 auf das Jahr 2022. Die genauen Abzüge können Sie unten dem PDF entnehmen. Bitte prüfen Sie die Abzüge im Krankentaggeld oder in der Unfallversicherung für das Jahr 2022, diese haben sich allenfalls geändert und müssen beim ersten Lohnlauf im Januar 2022 berücksichtigt werden.