Ab 1. Januar 2020 erhöht sich der Umlagebeitrag auf den Prämien für die Unfallversicherung. Dies betrifft Arbeitgeber wie Arbeitnehmer.
Gemäss Unfallversicherungsgesetz bezahlt man als Arbeitgeber die Prämien für Berufsunfälle. Die Prämien für Nichtberufsunfälle gehen zulasten des Arbeitnehmers. Auf den 1. Januar 2020 werden diese Beiträge erhöht. Der Um-
lagebeitrag steigt von 2 auf 5 Prozent der Nettoprämien für die Berufsunfall- und Nichtberufsunfallversicherung.
Achten Sie als Arbeitgeber darauf, dass Sie die Prämiensätze in Ihren Lohnsystemen
rechtzeitig anpassen.
Der Umlagebeitrag dient dazu, den Teuerungsausgleich auf langfristigen Leistungen (v. a. Invaliden- und Hinterlassenenrenten) zu finanzieren.
Dies bedeutet, dass bei allen Angestellten der Abzug in der monatlichen Lohnabrechnung für den Nichtbetriebsunfall ab Januar 2020 leicht steigt gegenüber dem Vorjahr.