Das Ende des Eigenmietwerts?

 

Der Eigenmietwert ist schon seit vielen Jahren ein Politikum. Ursprünglich, vor über 100 Jahren als Kriegssteuer ins Leben gerufen, entwickelte sich der Eigenmietwert weiter zu einer Krisenabgabe in der Weltwirtschaftkrise und zu einer Wehrsteuer in den Kriegsjahren des ersten Weltkriegs. Auch wenn diese Zeiten längst vorbei sind, so ist der Eigenmietwert geblieben. Auch wenn vielfach argumentiert wird, dass im Gegenzug zum Eigenmietwert die Schuldzinsen und der Liegenschaftsunterhalt abgezogen werden können und somit die Hausbesitzer den Mietern gleichgestellt sind, so ergibt sich faktisch doch in vielen Fällen ein Überschuss, welcher versteuert werden muss.

 

Derzeit wird angestrebt den Eigenmietwert für selbstbewohntes Eigentum abzuschaffen (nicht bei vermieteten Liegenschaften und Ferienwohnungen). Konsequenterweise wird auch ein grosser Teil der Steuerabzüge abgeschafft, insbesondere würde es keine Abzüge für den Liegenschaftenunterhalt mehr geben.

 

Da fragt man sich unweigerlich wie es sich mit den neuen Steuerabzügen für Besitzer von Häusern ab dem 1.1.2020 (siehe separater Artikel) verhält. Die Kommission will die Abzüge für energiesparende Investitionen und Abrisskosten bei Ersatzneubauten auf Bundesebene streichen, den Kantonen jedoch die Möglichkeit einräumen diese beizubehalten.

 

Wie sich diese Debatte weiterentwickelt wird sich zeigen. Zumindest gingen mehrere Vorschläge der Kommission in die Vernehmlassung wo der Ständerat im Dezember 2019 ein erstes Mal darüber diskutieren wird.