Die 2011 eingeführte Erhöhung der MWST-Sätze zwecks IV-Zusatzfinanzierung läuft Ende 2017 aus. Ob die MWST-Sätze in der Schweiz sinken werden, ist jedoch offen, da die heute geltenden MWST-Sätze beibehalten werden sollen, um die Finanzierungslücke bei der AHV zu decken. Dafür ist aber eine Volksabstimmung notwendig. Es lohnt sich daher, für eine eventuelle Steuersatz-Änderung vorbereitet zu sein.
Nachfolgend finden Sie das Informationsschreiben der eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), Hauptabteilung Mehrwertsteuern, welche über das Thema einer möglichen Steuersatzveränderung bei den Mehrwertsteuern auf den 1.1.2018 berichtet.
Weitere Informationen können Sie dem unten angefügten PDF entnehmen.