Der Abzug für den Arbeitsweg wird ab der Steuerperiode 2016 für private Personen beim Bund auf CHF 3'000.- beschränkt.
Das Stimmvolk hat am 9. Februar 2014 klar entschieden, dass die eidg. Vorlage über die Finanzierung und den Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) umgesetzt werden soll. Dies hat zum Teil auch steuerliche Auswirkungen auf Personen, welche mit dem Auto zur Arbeit gehen, was viele bei der Abstimmung nicht gewusst haben.
Ab dem 1.1.2016 hat sich der Abzug für Fahrkosten an den Arbeitsplatz mit dem öffentlichen Verkehr, wie auch mit dem privaten Fahrzeug in der Steuererklärung auf CHF 3'000 reduziert. Diese Umsetzung betrifft sowohl Personen, welche mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Bus etc.), wie auch mit dem Fahrzeug zur Arbeit gehen. Besonders Personen, welche täglich einen etwas weiteren Arbeitsweg mit dem Fahrzeug bestreiten, werden die neue Verringerung des Berufskostenabzuges in der Steuerperiode 2016 spüren.