Vorsicht bei Schweizer Unternehmen, welche ihren Grenzgängern Firmenfahrzeuge zur Verfügung stellen, die diese PWs wiederum auch für Privatfahrten nutzen dürfen!
Seit Frühjahr 2015 hat Deutschland die Auslegung der Steuerpflicht des Privatanteils auf der Benutzung des Schweizer Geschäftsfahrzeuges, welches einem Deutschen Grenzgänger auch für private Zwecke zur Verfügung gestellt wird, erweitert.
Neu wird nun eine Schweizer Unternehmung, welche sonst noch nicht in Deutschland umsatzsteurpflichtig ist, in diesem Staat steuerpflichtig aufgrund der privaten Nutzung des Geschäftsfahrzeuges.
Es empfiehlt sich, diese Anmeldung für die in Deutschland umsatzsteuerpflichtige "Vermietung des Fahrzeuges" im Deutschen Steuerregister vorzunehmen und die Umsätze abzurechnen, um damit zu vermeiden, dass eine Busse und hohe Verzugszinsen anfallen.